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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzer:
jede Person, die Lycoo.de oder Teile hiervon (z. B. einzelne Dateien oder Funktionen) aufruft oder aufrufen lässt, und zwar unabhängig von einer vorherigen Registrierung;

Mitglied:
jeder Nutzer, der sich bei Lycoo durch Einrichtung eines Mitgliedskontos registriert hat;

Auftraggeber:
jedes Mitglied, das eine Ausschreibung auf Lycoo einstellt;

Bieter:
jedes Mitglied, das ein oder mehrere Angebote auf eine auf Lycoo eingestellte Ausschreibung abgegeben hat;

Auftragnehmer:
derjenige Bieter, dessen Angebot zur Ausführung eines auf Lycoo als Ausschreibung ausgeschriebenen Auftrags vom Auftragnehmer angenommen wurde;

Nutzungsgebühren:
die für die Nutzung von Lycoo durch die Lycoo erhobenen Gebühren.


3 Geltung der AGB / Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der deutschsprachigen Webseiten von Lycoo. Mit der Registrierung auf Lycoo kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Lycoo zustande, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer sein Einverständnis mit den AGB ausdrücklich zu erklären. Mit dem Einverständnis mit den AGB durch Aktivierung des hierfür vorgesehenen Formularfeldes bzw. Buttons erkennt der sich registrierende Nutzer die AGB als verbindlichen Bestandteil des Nutzungsvertrages an. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über einen Link am unteren Seitenrand von Lycoo.de abrufbar.

Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen dem Mitglied und de Lycoo. Unmittelbare Rechtswirkungen, Ansprüche etc. zwischen den Nutzern im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung in diesen AGB dagegen nicht. Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Mitglieder untereinander von Bedeutung sind (z. B. über das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).

Für einzelne Funktionen, Dienste oder Bereiche von Lycoo.de gelten ergänzende Regelungen (z. B. Programm „geprüftes Mitglied“, Zahlungsabwicklung unter Nutzung externer Zahlungssysteme). Auf derartige ergänzende Bedingungen wird das Mitglied vor der erstmaligen Ausführung der jeweiligen Funktion bzw. der erstmaligen Inanspruchnahme des jeweiligen Dienstes hingewiesen. Mit der Ausführung bzw. Inanspruchnahme erklärt sich das Mitglied mit den jeweiligen ergänzenden Bedingungen einverstanden und erkennt diese als für sich verbindlich an. Die ergänzenden Bedingungen gelten auch für nachfolgende Nutzungen derselben Funktion bzw. desselben Dienstes oder Bereichs.

4 Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Lycoo.de

Bei der Nutzung von Lycoo hat der Nutzer das geltende Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die von Mitgliedern auf Lycoo eingestellten Inhalte wie z. B. Ausschreibungen oder Bewertungen.

Lycoo weist auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Einstellung von Ausschreibungen, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden sollen, ist untersagt. Dies gilt entsprechend für Vorbereitungshandlungen, die auf eine Ausführung eines Auftrags durch Schwarzarbeit zielen, wie das Löschen von Ausschreibungen oder eine Nichtvergabe von Aufträgen.

Ferner weist Lycoo ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Erbringung von als auch die Vergütung für Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Leistungen von Architekten und Ingenieuren, bestimmte Vermessungsleistungen) durch gesetzliche oder andere Bestimmungen reglementiert und daher nicht frei verhandelbar ist. Die Mitglieder, insbesondere jedoch Bieter, sind verpflichtet, das Vorliegen solcher Beschränkungen in eigener Verantwortung zu prüfen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

Die Übermittlung von Informationen zur persönlichen Kontaktaufnahme (nachfolgend: „Kontaktdaten“) mit anderen Mitgliedern ist untersagt, es sei denn, die Kontaktaufnahme erfolgt durch Nutzung eigens und ausdrücklich zu diesem Zweck auf Lycoo zur Verfügung stehender Funktionen. Unzulässig ist insbesondere die unter Umgehung solcher Funktionen erfolgende Veröffentlichung von Kontaktdaten im Rahmen einer Auftragsbeschreibung, im Mitgliedsprofil, in Angebotskommentaren oder sonstigen von einem Mitglied eingestellten Inhalten einschließlich von Bild- oder sonstigen Dateien.

5 Gegenstand, Übertragung und Kündigung des Nutzungsvertrages

Gegenstand des Nutzungsvertrages ist allein die Bereitstellung von Lycoo im Rahmen und auf Grundlage der vorliegenden AGB, Die Erbringung von Vermittlungsleistungen im Sinne eines Mäklervertrages o. ä. ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages.

Der bestimmungsgemäße Abruf der Internetseiten von Lycoo sowie die Suche nach Aufträgen stehen grundsätzlich jedem Nutzer offen. Zur Nutzung weiterer Funktionen bzw. Dienste wie z. B. die Beobachtung von Ausschreibungen oder die Teilnahme an Ausschreibungen ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Lycoo stellt in der Form und mit den Funktionen und Diensten bereit, die auf den Internetseiten von Lycoo jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen oder Dienste besteht nicht. Die Lycoo ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen.

Lycoo betreibt lediglich die technische Plattform für die Vergabe von Aufträgen durch die Mitglieder. Damit fungiert die Lycoo als technischer Dienstleister, nicht dagegen als Makler oder sonstiger Vermittler. An den über die Plattform vergebenen Aufträgen ist sie weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die das Lycoo-System im Zusammenhang mit einer Ausschreibung, einem Angebot oder einer Ausschreibung im Übrigen versendet, dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Soweit diese Benachrichtigungen rechtlich erhebliche Erklärungen erhalten, gelten diese für und gegen denjenigen als abgegeben, den es angeht. Soweit mittels der Nutzung von Lycoo ein Vertrag über die Ausführung eines Auftrags geschlossen wird, werden allein die hieran beteiligten Mitglieder (Auftraggeber und Auftragnehmer) Vertragspartner. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag, z. B. über Zahlungsvereinbarungen, Terminabsprachen oder Gewährleistungsansprüche, ist das jeweils andere beteiligte Mitglied. Auch die Erfüllung der Aufträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Es besteht kein Anspruch gegen die Lycoo auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Lycoo ist.

Lycoo ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Hierüber wird sie das Mitglied rechtzeitig, d. h. mindestens vier Wochen im Voraus, informieren. Ist das Mitglied hiermit nicht einverstanden, kann es den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z. B. durch Löschung des Mitgliedskontos.

Der Nutzungsvertrag ist sowohl für das Mitglied als auch für Lycoo jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Mit einer Kündigung durch das Mitglied erklärt dieses zugleich, dass zum Kündigungszeitpunkt eingestellte, noch nicht vergebene Aufträge bzw. abgegebene, noch nicht angenommene Angebote gegenstandslos sind. Solche Ausschreibungen und Angebote werden mit Erklärung der Kündigung oder unverzüglich danach durch Lycoo gelöscht. Aus solchen Maßnahmen ergeben sich keinerlei Ansprüche gegen Lycoo.

6 Registrierung / Geheimhaltung der Zugangsdaten / Einreichung von Nachweisen

Die Nutzung von Lycoo zur Suche nach Aufträgen ist ohne Registrierung möglich. Zur Nutzung weiterer Funktionen (z. B. Einstellen von Ausschreibungen oder Abgabe von Angeboten) ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung des Nutzers und auf dessen Freischaltung zur Nutzung von Lycoo besteht nicht. Durch die Betätigung des Buttons „Jetzt registrieren“ kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet.

Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

Die bei Lycoo hinterlegten Daten, insbesondere die bei der Registrierung und dem Anlegen eines Mitgliedsprofils abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Bei nachträglichen Änderungen sind diese Daten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten sowie bei Auftragnehmern die zusätzlichen Angaben im Mitgliedsprofil über das Mitgliedskonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der gewählte Mitgliedsname darf kein geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verletzen. Ferner darf er weder den Begriff. Lycoo oder einen ähnlichen Bestandteil noch eine E-Mail- oder Internetadresse oder sonstige Kontaktinformationen wie z. B. Telefonnummern enthalten. Mitgliedsname und Passwort sind geheim zu halten, es sei denn, deren Weitergabe ist zur Nutzung von Lycoo erforderlich. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn einzelne Funktionen oder Leistungen von Lycoo durch Dritte bereitgestellt werden und für deren Inanspruchnahme eine Anmeldung erforderlich ist. Bei Aufforderungen zur Mitteilung oder Eingabe von Mitgliedsname und Passwort hat das Mitglied stets in dem ihm möglichen und zumutbaren Rahmen zu prüfen, ob diese Aufforderung von Lycoo oder einem hierzu berechtigten Dritten stammt, um ein Ausspähen der Zugangsdaten und einen Missbrauch des Mitgliedskontos zu verhindern.

Das Anlegen mehrerer Mitgliedskonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist unzulässig.

Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

Mitglieder, bei Lycoo im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nutzen wollen, sind verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Registrierung eine Kopie ihres Gewerbescheines (Bestätigung der Gewerbeanmeldung) an die Lycoo zu übermitteln (Kontaktdaten unter Lycoo.de Startseite ( Impressum ). Entsprechendes gilt für sonstige von einem Mitglied bei Lycoo hinterlegte Informationen über besondere Qualifikationen, Zulassungen, Mitgliedschaften und ähnliche Angaben, die ebenfalls durch geeignete Dokumente nachzuweisen sind (z. B. Handwerkskarte, Meisterbrief etc.). Die Unterlagen sind nach Möglichkeit in einer Sendung einzureichen. Lycoo behält sich vor, Nutzer bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung nicht freizuschalten bzw. zu sperren.

Ungeachtet der Verpflichtungen der Nutzer übernimmt die Lycoo.de keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der von Mitgliedern hinterlegten Daten wie z. B. Angaben zu Identität, Anschrift, Qualifikationen, Referenzen oder Bonität. Jedes Mitglied ist daher verpflichtet, die für ihn relevanten Daten anderer Nutzer bei Bedarf selbst zu überprüfen. Hinweisen auf unrichtige Angaben wird die Lycoo nachgehen und das betreffende Mitglied ggf. zu einer Korrektur auffordern oder die Angaben sperren bzw. entfernen.

7 Allgemeine Regelungen für die Durchführung von Ausschreibungen

Ein bei Lycoo als Ausschreibung eingestellter Auftrag darf während der Angebotsphase nicht auf anderem Wege vergeben werden. Soll der Auftrag außerhalb von Lycoo vergeben werden, hat der Auftraggeber die Ausschreibung zuvor mittels der hierfür zur Verfügung stehenden Funktion zu deaktivieren. Zu Einzelheiten und Folgen einer Deaktivierung wird auf Ziffer 11 dieser AGB verwiesen.

Nutzer dürfen einem Auftraggeber die Durchführung von als Ausschreibung eingestellten Aufträgen ausschließlich über Lycoo in Form eines Angebots auf die betreffende Ausschreibung anbieten.

Wird dem Auftraggeber die Ausführung eines als Ausschreibung eingestellten Auftrags abweichend in anderer Form, insbesondere außerhalb von Lycoo angeboten, hat er dies abzulehnen und den jeweiligen Anbieter aufzufordern, das Angebot auf Lycoo einzustellen. Ferner darf der Auftraggeber einen Auftrag an Personen oder Unternehmen, die ihm die Auftragsausführung – gleich in welcher Form – über Lycoo oder im Rahmen einer über Lycoo initiierten Kontaktaufnahme angeboten haben, auch nur über Lycoo vergeben.

Soweit ein Auftrag über Lycoo vergeben, d. h. ein Angebot durch den Auftraggeber angenommen wurde, sind die Vertragsparteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - verpflichtet, nach dem Ende der Angebotsphase der Ausschreibung Kontakt zu der jeweils anderen Partei aufzunehmen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Sperrung des Mitgliedskontos führen. nach oben

8 Einstellung und Inhalt von Aufträgen / Verbotene Ausschreibungen

Die Einstellung eines Auftrags als Ausschreibung stellt eine unverbindliche Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe von Angeboten auf den eingestellten Auftrag dar. Die Vergabe eines Auftrags erfolgt durch Auswahl eines Bieters für die Auftragsausführung und die Annahme dessen Angebotes.

Der Auftraggeber hat den Auftragsinhalt bei der Einstellung der Ausschreibung in der Auftragsbeschreibung möglichst präzise und vollständig zu beschreiben, um Bietern eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben. Sämtliche Preisangaben, z. B. die Preisvorstellung, sind jeweils auf den Gesamtauftrag zu beziehen. Ein Herunterbrechen der Preisangaben auf Einzelpositionen, z. B. auf einen Preis pro Zeiteinheit oder einen Preis pro Flächen- bzw. Volumeneinheit, ist unzulässig, es sei denn, hierfür werden eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Funktionen genutzt.

Untersagt ist die Einstellung von Ausschreibungen, die geltendes Recht, Rechte Dritter, die Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder die guten Sitten verletzen. Dies gilt insbesondere für Ausschreibungen, deren Inhalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstößt, die Leistungen betreffen, deren Angebot, Vertrieb oder Bewerbung gesetzlich untersagt ist (z. B. Veranstaltung nicht genehmigter Glücksspiele), die eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen oder Tieren zum Inhalt haben, bei denen an sich zulässige Leistungen in unzulässiger Weise miteinander verbunden sind oder bei denen die Vergütung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich oder zum Teil in Form einer z. B. umsatzabhängigen Provision gezahlt werden soll. Lycoo behält sich vor, derartige Ausschreibungen zu sperren.

9 Bereich „Fragen und Antworten"

Zu jedem als Ausschreibung eingestellten Auftrag ist ein Bereich zur Kommunikation zwischen Auftraggeber auf der einen und Interessenten bzw. Bietern auf der anderen Seite zur Klärung von Einzelheiten über den Inhalt des Auftrags verfügbar (nachfolgend: Bereich „Fragen).

Im Bereich „Fragen “ werden zusätzliche Informationen zum Inhalt des Auftrags zusammengefasst. Der Auftraggeber hat eingestellte Fragen, soweit sie den Inhalt des Auftrags betreffen, unverzüglich, vollständig und korrekt zu beantworten, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

Sämtliche Einträge im Bereich „Fragen “ sind sachlich und auftragsbezogen zu formulieren. Die Veröffentlichung von Informationen zur persönlichen Kontaktaufnahme, die Abgabe von Angeboten, die Nennung von Preisangaben sowie die Veröffentlichung von Werbeaussagen in Einträgen im Bereich „Fragen und Antworten“ sind unzulässig. Hierfür sind ggf. zu diesen Zwecken auf Lycoo verfügbare Funktionen zu nutzen.

Soweit Antworten des Auftraggebers auf im Bereich „Fragen und Antworten“ eingestellte Fragen den Inhalt des Auftrags erkennbar ergänzen, werden sie Bestandteil der Auftragsbeschreibung und somit zum Inhalt des Auftrages. Soweit und solange ein Bieter sein Angebot nicht löscht, bleibt er an sein Angebot auch in Ansehung des geänderten Auftragsinhalts gebunden. Es steht dem Bieter frei, nach Löschung seines Angebots ein neues, den geänderten Auftragsinhalt berücksichtigendes Angebot abzugeben.

10 Allgemeine Regelungen zur Abgabe von Angeboten

Angebote zur Ausführung eines bei Lycoo als Ausschreibung eingestellten Auftrags dürfen während der Dauer der Ausschreibung ausschließlich über Lycoo mittels der hierfür vorgesehenen Funktionen abgegeben werden.

Als Angebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Bieter dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Angebote sind stets als Bruttobeträge einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Angabe von Nettopreisen ist nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zulässt bzw. wünscht. Bieter sind ihrerseits dafür verantwortlich, die für ihre Kalkulation maßgeblichen Umstände vor Abgabe des Angebots in Erfahrung zu bringen und sollten ggf. hierzu – im eigenen Interesse – zur Inaugenscheinnahme der Ausführungsbedingungen mit dem Auftraggeber einen Ortstermin vereinbaren.

Die Abgabe von fingierten Angeboten sind verboten, es sei denn, hierfür werden eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Funktionen genutzt. Lycoo weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Regelung strafbar sein kann.

An ein auf Lycoo eingestelltes und nicht gelöschten Angebot bleibt der Bieter für einen Zeitraum von vier Wochen über das Ende der Angebotsphase hinaus gebunden. Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter daher, den Auftrag auch dann auszuführen, wenn der Auftraggeber ihm den Auftrag erst im Rahmen der zwei Wochen nach deren Ende erteilt.

11 Deaktivierung von Ausschreibungen und Löschen von Angeboten

Ausschreibungen und Angebote können bis zur endgültigen Vergabe eines Auftrags mittels der hierfür jeweils vorgesehenen Funktion deaktiviert bzw. gelöscht werden, solange die Angebotsphase noch nicht beendet ist.

Deaktivierte Ausschreibungen und gelöschte Angebote werden im Bewertungsprofil aufgeführt. Mit der Deaktivierung gilt die betreffende Ausschreibung bzw. mit der Löschung das betreffende Angebot als nicht eingestellt. Für die Deaktivierung von Ausschreibungen gilt dies auch dann, wenn bereits Angebote auf die Ausschreibung abgegeben wurden. Jedes Mitglied erklärt mit Akzeptanz dieser AGB bei der Registrierung, dass es den jeweils anderen an einer Ausschreibung beteiligten Mitgliedern zu diesem Zweck hinsichtlich der jeweiligen Erklärungen (Ausschreibung und Angebot) ein entsprechendes Deaktivierungs- bzw. Löschungsrecht einräumt. Zugleich verzichtet jedes Mitglied auf sämtliche im Zusammenhang mit einer Deaktivierung bzw. Löschung möglicherweise bestehenden Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche unabhängig davon, gegen wen sich diese richten .

12 Vergabe von Aufträgen / Prüfungsfrist / Absehen von einer Vergabe

Die Vergabe eines Auftrags über Lycoo erfolgt, indem der Auftraggeber ein auf seine Ausschreibung abgegebenes Angebot annimmt. Die Annahme von Angeboten erfolgt jeweils auf einem der folgenden beiden Wege:

a) Aktive Vergabe (vor oder nach Ende der Angebotsphase): Bei der aktiven Vergabe nimmt der Auftraggeber eines der auf seine Ausschreibung abgegebenen Angebote an, indem er dieses durch Nutzung der hierfür vorgesehenen Funktion des Lycoo-System aktiv bestätigt. Mit dieser Bestätigung erklärt der Auftraggeber verbindlich die uneingeschränkte Annahme des bestätigten Angebots. Die aktive Vergabe kann sowohl vor Ende der Angebotsphase erfolgen (nachfolgend: „Sofortvergabe“) als auch nach deren Ablauf während der Prüfungsfrist nach 2 Wochen.

b) Automatische Vergabe (nach Ende der Angebotsphase und mit Ablauf der Prüfungsfrist): Bei der automatischen Vergabe nimmt der Auftraggeber ein durch das Lycoo-System vorausgewähltes Angebot ohne gesonderte, ausdrückliche Bestätigung an, indem er durch Verstreichenlassen der Prüfungsfrist nach 2 Wochen eine Vergabe durch das Lycoo-System herbeiführt. Der Auftraggeber wird mit Ablauf der Angebotsphase darüber informiert, welches Angebot vorausgewählt wurde und zugleich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Prüfungsfrist 2 Wochen eine automatische Vergabe an diesen Bieter erfolgt. Der Auftraggeber kann die automatische Vergabe während der Prüfungsfrist deaktivieren und damit die Annahme des vorausgewählten Angebots verhindern, indem er die Vorauswahl mittels der hierfür vorgesehenen Funktion aufhebt oder das Angebot eines anderen Bieters im Wege der aktiven Vergabe annimmt. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so erklärt er damit verbindlich die uneingeschränkte Annahme des Angebots des durch das Lycoo-System vorausgewählten Bieters mit Ablauf der Prüfungsfrist.

Lycoo ist berechtigt, die automatische Vergabe für einzelne Ausschreibungen oder insgesamt zu deaktivieren. In diesem Fall entfallen die o. g. Hinweise auf die automatische Vergabe.

Nimmt der Auftraggeber vor Ende der Angebotsphase kein Angebot im Wege der Sofortvergabe an, wird - soweit die automatische Vergabe nicht deaktiviert ist – nach Ende der Angebotsphase zunächst ein Angebot vom Lycoo-System vorausgewählt und der Bieter, der dieses abgegeben hat, hierüber benachrichtigt. Diese Benachrichtigung dient lediglich der Information und stellt keine Annahme des Angebots durch oder für den Auftraggeber dar.

Um dem Auftraggeber eine Prüfung der auf seine Ausschreibung eingegangenen Angebote zu ermöglichen, ist er berechtigt, aber auch verpflichtet, die Angebote binnen vierzehn Tagen ab Ende der Angebotsphase zu prüfen („Prüfungsfrist“). Sagt ihm ein Angebot zu, kann er den Auftrag über Lycoo während der Prüfungsfrist im Wege einer aktiven oder einer automatischen vergeben. Andernfalls kann er von einer Vergabe absehen, indem er eine aktive Vergabe unterlässt und die automatische Vergabe – soweit aktiviert – durch Aufhebung der Vorauswahl deaktiviert. Durch eine aktive Vergabe während der Prüfungsfrist wird diese beendet.

Vertragsschluss und Vertragserfüllung bei den über Lycoo vergebenen Aufträgen richten sich nach allgemeinem Vertragsrecht. Daher dürfen Funktionen zur Vergabe eines Auftrags nur im Einklang mit vertragsrechtlichen Bestimmungen genutzt werden. Auch die Auflösung eines zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages ist nur bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Soweit auf Lycoo Funktionen zur Ausübung eines Rücktritts bzw. zur Erklärung eines Widerrufs nach Ablauf der Prüfungsfrist bereitgestellt werden, begründen diese für die Vertragsdurchführung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine über ggf. bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte hinausgehenden Rechte.

14 Nutzungsgebühren / Zahlungsbedingungen

Das Mitglied, das kostenpflichtige Funktionen von Lycoo in Anspruch nimmt, ist zur Entrichtung dieser

Nutzungsgebühren verpflichtet.

Kostenpflichtig sind nur Featured Aufträge

Die Nutzungsgebühren sind die Gegenleistung für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Funktionen bei der Nutzung von Lycoo. Lycoo.de macht keine Zusagen hinsichtlich der im Wege der betreffenden Funktion erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob diese Eignung von vornherein nicht besteht oder nach Inanspruchnahme der Leistung entfällt. Das Verwendungsrisiko trägt der Nutzer. Diese Gebührenpflicht besteht somit auch dann, wenn ein Auftrag über Lycoo vergeben wurde, hiernach jedoch nicht zur Ausführung gelangt und/oder ein zwischen den Mitgliedern geschlossener Vertrag über die Ausführung eines Auftrages nach Vertragsschluss wieder aufgehoben wird. Im Einzelfall kann Lycoo aus Kulanzgründen auf die Geltendmachung des Gebührenanspruchs verzichten. Ein solcher Verzicht erfolgt stets ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht.

Gebührenforderungen sind sofort zur Zahlung fällig und eingehend innerhalb von sieben Kalendertagen nach Empfang der Gegenleistung über die von der Lycoo jeweils angebotenen Zahlungsmethoden auszugleichen. Lycoo ist berechtigt, abweichende Zahlungsregelungen zu treffen, etwa durch Angabe eines Zahlungszieles in einer Rechnung. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt.

Entstehen der Lycoo anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen zusätzliche Kosten (z. B. durch das Mitglied veranlasste Bankgebühren oder verzugsbedingte Aufwendungen), sind diese von dem betreffenden Mitglied zusätzlich zur Gebührenforderung zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung erhebt die Lycoo Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro inkl. MwSt. (soweit diese am Sitz der Lycoo abzuführen ist), bei Rücklastschriften hat das Mitglied die von der Bank berechneten Stornogebühren zu erstatten.

15 Verantwortlichkeit für Inhalte / Haftung Lycoo.de

Die Inhalte von Lycoo eingestellten Ausschreibungen, Einträgen im Bereich „Fragen und Antworten“, Angebots- oder Mitgliedsprofilen werden ausschließlich von den jeweiligen Mitgliedern erstellt. Es handelt sich damit für die Lycoo um fremde Inhalte. Für diese Inhalte ist ausschließlich das Mitglied verantwortlich, das die jeweiligen Inhalte eingestellt hat. Wird Lycoo jedoch durch eine konkrete Anzeige auf einen möglicherweise rechtswidrigen Inhalt hingewiesen oder erlangt sie auf andere Weise Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten bzw. diesbezüglichen Handlungen, so wird sie den entsprechenden Inhalt unverzüglich prüfen und ihn im Falle eines begründeten Verdachts der Rechtswidrigkeit löschen bzw. den Zugang hierzu sperren.

Lycoo haftet für Schäden, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. insbesondere solcher Pflichten, auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht) und ferner, jedoch nur gegenüber Verbrauchern, mit Ausnahme von Fällen des Schuldnerverzugs oder der von Lycoo zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, nur, wenn und soweit diese durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle der vorgenannten sowie den unter Ziffer 15.5 genannten Ausnahmen haftet Lycoo jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Lycoo ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Lycoo

Ausgenommen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind Verletzungen ausdrücklicher Garantien durch Lycoo sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen.

Lycoo stellt Lycoo.de in der Form und mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Systems wird keinerlei Garantie abgegeben. Sie kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen im Ganzen oder in Teilen, z. B. hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt sein (nachfolgend: „eingeschränkte Verfügbarkeit“). Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit - gleich welcher Art und aus welchem Grund - ist ausgeschlossen. Soweit die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat, etwa weil eine Ausschreibung nicht eingestellt oder ein Angebot deshalb nicht abgegeben werden kann, weil z. B. eine Ausschreibung in einem Zeitraum eingeschränkter Verfügbarkeit abläuft, ergeben sich hieraus keinerlei Ansprüche gegen Lycoo.de

16 Pauschaler Schadensersatz / Sonstige Sanktionen / Freistellung

Lycoo behält sich vor, bei Verstößen gegen diese AGB die nachfolgend aufgeführten Sanktionen zu verhängen:

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen nach

  • (unzulässige Übermittlung oder Veröffentlichung von Kontaktdaten),
  • (Abgabe von Angeboten außerhalb von Lycoo),
  • (Verbot der Abgabe von fingierten Geboten),
  • (Verbot der Neuregistrierung nach Sperrung),

    Soweit ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen unabhängig von einer konkreten Ausschreibung begangen wurde, z. B. durch in einem Mitgliedsprofil veröffentlichte Inhalte, beläuft sich der pauschale Schadenersatz auf 250,00 EUR. Bei andauernden Verstößen erhöht sich dieser Betrag um 50,00 EUR pro Kalendertag.

    Im Übrigen ist die Lycoo berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen die AGB – je nach Art des Verstoßes – vertragswidrig eingestellte Ausschreibungen, Angebote, Bewertungen oder sonstige vertragswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, sich vertragswidrig verhaltende Mitglieder vorübergehend oder endgültig von der Nutzung von Lycoo auszuschließen („Sperrung“) oder nach eigenem, billigem Ermessen sonstige Maßnahmen zu treffen die geeignet sind, solche Verstöße zu beenden oder zu verhindern. Lycoo wird hierbei die berechtigten Interessen der betroffenen Mitglieder angemessen berücksichtigen. Ein Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied bewusst falsche Angaben macht; Aufträge eingestellt werden, für die von vornherein feststeht bzw. offensichtlich ist, dass diese zu dem angegebenen Höchstpreis nicht ausgeführt werden können, oder bei denen der Preis ganz erheblich außer Verhältnis zum Inhalt der Ausschreibung steht; auf Lycoo.de eingestellte Aufträge auf anderem Wege vergeben werden sollen, als auf Lycoo vorgesehen; der Ablauf von Ausschreibungen z. B. durch Scheingebote gestört wird; im Bereich „Fragen und Antworten“ oder , unbegründet abwertende oder in sonstiger Form unsachliche Einträge vorgenommen werden; das Mitglied Gebührenforderungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht ausgleicht, oder wenn das Mitglied Äußerungen tätigt oder andere Handlungen vornimmt die geeignet sind, Lycoo oder irgendeiner Form zu schädigen.

    Gesperrten Mitgliedern ist die weitere Nutzung von sowie eine erneute Registrierung auf Lycoo untersagt.

    Der Nutzer hält und stellt die Lycoo von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, denen Lycoo im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Nutzers gegen seine im Nutzungsverhältnis geltenden Pflichten ausgesetzt ist, insbesondere bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte, z. B. gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte einschließlich der bei der Bearbeitung und Rechtsverteidigung anfallenden Kosten (z. B. interne Bearbeitungskosten sowie Anwalts- und Gerichtsgebühren).

    17 Datenschutz

    Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Ausschreibungen, insbesondere zur Wahrung der Mitteilungspflichten nach diesen AGB ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. Lycoo gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung Kontakt & AGB

    Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Mitglieder. Weitere persönliche Daten erhebt die Lycoo nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Nutzungsvertrags, für die Zurverfügungstellung von Lycoo oder für die Abrechnung der Nutzung von Lycoo erforderlich, durch gesetzliche Vorschriften erlaubt bzw. angeordnet wird oder das Mitglied eine Einwilligung mit dem in der Datenschutzerklärung wiedergegebenen Inhalt oder in sonstiger Weise erteilt hat. Zur Abgabe von Angeboten auf eingestellte Aufträge ist die Erstellung eines Mitgliedsprofils erforderlich. Die gespeicherten Daten sind über das Mitgliedskonto einsehbar.

    Auf Wunsch des Mitglieds werden seine persönlichen Daten gelöscht, soweit sie nicht für die Abwicklung von Ausschreibungen einschließlich der an die Lycoo zu entrichtenden Nutzungsgebühren erforderlich sind. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass mit der Löschung von persönlichen Daten die Nutzbarkeit von Lycoo eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

    18 Kommunikation

    Sämtliche das Nutzungsverhältnis betreffenden Erklärungen sind in Schrift- oder Textform (E-Mail) abzugeben. Die Kontakinformationen Lycoo sind der Anbieterkennzeichnung (Lycoo Startseite Impressum ) zu entnehmen. Als Kontaktinformationen des Mitglieds gelten diejenigen, die im Mitgliedskonto eingetragen sind. Von der Lycoo an diese Kontaktinformationen per E-Mail oder Telefax übermittelte Erklärungen gelten als im Versandzeitpunkt, per Post versandte Erklärungen zwei Tage nach dem Versand als zugegangen, es sei denn, das Mitglied weist einen späteren Zugangszeitpunkt nach.

    Soweit Mitteilungen zwischen Lycoo und einem Mitglied oder zwischen den Mitgliedern untereinander per E-Mail und damit in Textform übermittelt werden, erkennt das Mitglied die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an.

    Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) enthalten.

    Lycoo weist darauf hin, dass eine Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten, Informationen etc. nicht gewährleistet ist. Auf Wunsch kann die Kommunikation unter Verwendung eines üblichen Verschlüsselungsverfahrens verschlüsselt werden.

    Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Inhaber der Absenderadresse stammend.

    Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

    19 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:


    Michael Wirtz
    Von Kettelerst.29
    47807 Krefeld

    Kontakt per E-Mail: admin@lycoo.de


    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise

    Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. - Ende der Widerrufsbelehrung -

    20 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand>

    Soweit das Mitglied Unternehmer ist, unterliegt dieser Nutzungsvertrag dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Wenn das Mitglied Verbraucher ist, gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

    Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis ist der in der Anbieterkennzeichnung (Lycoo Startseite > Über Uns > Impressum ) angegebene Sitz von Lycoo.

    Ist das Mitglied Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Lycoo ebenfalls der in der Anbieterkennzeichnung (Lycoo Startseite > Über Uns > Impressum ) angegebene Sitz von Lycoo vereinbart.

    Die AGB werden in der zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Fassung Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und Lycoo. Lycoo ist jedoch berechtigt, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern. Über derartige Änderungen werden Mitglieder per E-Mail 21 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informiert.

    Jedes Mitglied kann den Änderungen innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der Information hierüber schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt das Mitglied die Nutzung von Lycoo nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, oder stimmt das Mitglied den Änderungen vorab zu, so werden die geänderten Bestimmungen wirksam.

    Als Zustimmung gilt auch das Einstellen einer Ausschreibung, eines Eintrags oder der Abgabe eines Angebotes oder eine anderweitige aktive Inanspruchnahme von Funktionen von Lycoo mit Ausnahme eines bloßen Logins in das Mitgliedskonto durch das Mitglied nach Erhalt der Information über die beabsichtigten Änderungen der AGB.

    Bei der Information wird Lycoo die Mitglieder auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Widerspricht das Mitglied fristgerecht und schriftlich bzw. in Textform, so wird der Nutzungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die vertraglichen Rechte der Parteien zur Kündigung des Nutzungsvertrags bleiben unberührt.

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien des Nutzungsverhältnisses werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Bei Regelungslücken gilt dies entsprechend.